Gutachten
zum Zugluftrisiko am Arbeitsplatz
Die Lüftungstechnik ist in vielen Bereichen
präsent, ob nun im Büro oder in der Fabrik.
Leider häufen sich immer mehr Beschwerden zur Zugluft. Es wird über
Zugerscheinungen oder zu kalte Räume geklagt, damit sinkt auch
gleichzeitig die
Behaglichkeit.
Die Beschwerden sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden,
weil
damit auch Ausfälle der Mitarbeiter entstehen können.
Zugerscheinungen sind wohl die am meisten beklagten Umstände. Diese
können
subjektiv auftreten oder aber auch an verkehrten Einstellungen an den
Lüftungs-/Klimaanlagen liegen.
Hier sollte dann eine Untersuchung über begründete oder subjektive
Beschwerden
durchgeführt werden.
Folgende Leistungen werden vom Ingenieurbüro erbracht:
-
Zugluftrisiko-Messung mit Sonden über einen bestimmten Zeitraum
- Auswertung der Untersuchung
Darstellung in einem Diagramm
Im
folgenden Beispiel wurden messtechnisch die durchschnittliche
Luftgeschwindigkeit mit 0,2 m/s, der Turbulenzgrad mit 25 % und die
durchschnittliche Lufttemperatur mit 20,5 °C ermittelt. Das
Zugluftrisiko wurde mit 20% festgelegt. Das kein Zugluftrisiko
entsteht, muss die Lufttemperatur mindestens 21,1 °C sein (siehe
Diagramm).
In diesem Fall
ist eine Abweichung zum festgelegten Zugluftrisiko vorhanden und wäre
nicht zulässig.
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